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Marktgemeinde
St. Veit im Pongau

 

Hundehalteverordnung St. Veit

Veröffentlichungsdatum03.02.2020Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
Foto für Hundehaltung

Halten von Hunden in St. Veit
Datei herunterladen: PDFHundehalteverordnung.pdf

Anmeldung von Hunden

Für jeden Hund, der in St. Veit im Pongau gehalten wird, besteht Meldepflicht. Anmeldungen für Hunde können im Marktgemeindeamt durchgeführt werden (Finanzabteilung 1. Stock). 

Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Der Hund muss vom Tierarzt mit einem Chip versehen sein.
  • Eine Haftpflichtversicherung muss abgeschlossen sein.
  • Ein Sachkundenachweis ist vorzulegen.

Kosten
 Hundemarke                                €     6,00
 1. Hund privat                                €   50,00
 1. Hund Landwirtschaft                €   25,00
 2. Hund generell                             € 123,60
 3. Hund und jeder weitere             € 247,20

Leinenzwang im gesamten Gemeindegebiet
Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten privaten Grundflächen sind an der Leine zu führen.

Verpflichtung zur Entfernung von Hundekot

Hundehalterinnen und Hundehalter haben die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen, speziell Hundekot, ordnungsgemäß zu entsorgen.

Zu diesem Zweck können im Gemeindeamt "Gassi-Sackerl" unentgeltlich abgeholt werden. Außerdem sind entlang der Spazierwege "Gassi-Automaten" zur freien Entnahme der Sackerl aufgestellt. Es gibt ausreichend Straßenmülleimer, sodass die benutzten Sackerl problemlos entsorgt werden können.

Die meisten Felder und Wiesen gehören zu landwirtschaftlichen Betrieben, die darauf Lebensmittel bzw. hochwertiges Futter für Nutztiere gewinnen, und von denen wiederum die tierischen Lebensmittel Milch und Fleisch stammen. Eine Verschmutzung dieser Flächen mit Hundekot widerspricht daher den Grundsätzen einer hygienischen Futter- bzw. Lebensmittelgewinnung und kann eine Gesundheitsgefährdung für Mensch und Tier darstellen. Mit dem Hundekot können Bandwurmeier, Fadenwürmer und Eier von Einzellern ausgeschieden werden, die bei landwirtschaftlichen Nutztieren und auch bei Menschen Erkrankungen hervorrufen können. Daher ist die Verwendung der "Gassi-Sackerl" ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der Hygiene und Gesundheit für Mensch und Tier.