Die Antragstellung erfolgt bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Gemeindeamt.
Mitzubringende Dokumente (bei Nichtvorlage eines roten Reisepasses):
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- 1 Passfoto
- eventuell urkundlicher Nachweis eines akademischen Grades
- Gebühr: € 91.- ab dem 16. Lebensjahr, € 39.- bis zum 16. Lebensjahr